Informationen vom 26. Oktober 2020 zur aktuellen Situation im Bereich Bildung der Gemeinde Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern

 

Die Situation um die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat sich über das Wochenende erneut verschlechtert. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat darum in einer Sondersitzung per 26. Oktober 2020 neue Beschlüsse gefällt.

 

Nachfolgend erhalten Sie die Informationen zu den Beschlüssen und Massnahmen, welche die Schulen direkt betreffen.

 

Maskenpflicht an unserer Schule

Für alle Erwachsenen und Jugendlichen ab der Oberstufe gilt auf dem gesamten Schulareal (inkl. Sportanlagen und Pausenplatz) sowie in allen Gebäuden der Primarschule der Gemeinde Feusisberg eine generelle Maskenpflicht. Dazu gehören alle Schulhäuser, die Räumlichkeiten der Tagesstrukturen sowie das Zentrum Maihof und die Bibliothek. Für die Turnhallen und das Hallenbad gilt die Maskenpflicht bis und mit Garderobe. Ein freiwilliges Tragen einer Maske ist den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich jederzeit gestattet.

 

Maskenpflicht am Arbeitsplatz 

Am Arbeitsplatz müssen alle Lehrpersonen und das gesamte Personal im Bereich Bildung eine Maske tragen. Dies gilt auch während den Unterrichtssequenzen. Von der Pflicht ausgenommen sind Personen, die allein in einem geschlossenen Raum arbeiten oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske tragen können.

 

Sportunterricht

Die Lehrpersonen tragen auch während des Sportunterrichts eine Maske. Auf Tätigkeiten oder Spiele mit engem Körperkontakt wird verzichtet. Beim Schwimmunterricht muss im Wasser keine Maske getragen werden. Das Duschen nach dem Sportunterricht (Doppellektion Turnen und Schwimmen) findet weiterhin wie gehabt statt. Wir achten darauf, die Duschzeit möglichst kurz zu halten.

  

Musikunterricht

Die Bestimmungen des Schutzkonzeptes sind auch im Musikunterricht anzuwenden. Lehrpersonen von Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht können, wenn erforderlich, zum Vorzeigen oder Vorsingen die Maske ablegen. Dabei sind Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung der Distanzregel so ausgerichtet, dass nicht direkt zueinander gesungen oder musiziert wird. 

 

Veranstaltungen

Für schulische Veranstaltungen bis 30 Personen (z.B. Infoabende) gilt eine Maskenpflicht und der Mindestabstand muss gleichzeitig eingehalten werden. Wir verzichten jedoch soweit als möglich auf das Durchführen von Veranstaltungen. Des Weiteren sind gemäss kantonaler Verordnung Veranstaltungen mit über 30 Personen verboten. Die Ausnahmeregelung tangiert die Schule nicht.

 

Meldepflicht bei Erkrankung

Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht weiterhin eine dringende Meldepflicht an die Schulleitung unter 079 468 19 93.

 

Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten

Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.

 

Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben

Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-25-09-2020.html. Dieses Vorgehen gilt auch für Kinder in der Primarschule, welche ihr 12. Lebensjahr bereits erreicht haben.

  

Kommunikation

Die aktuelle Situation ist im Moment sehr dynamisch und es darf schon in Kürze mit weiteren Massnahmen auf Bundesebene gerechnet werden. Wie gewohnt werden wir Sie zeitnah informieren.

 

Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und für Ihr Verständnis. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.

 

Freundliche Grüsse

 

Corina Freimüller (Schulpräsidentin)

Pascal Staub (Leiter Bildung)

 

Autor: Pascal Staub

Datum: 26. Oktober 2020