Information vom 3. September 2021 zur Schultestungen (repetitives Testen) an der Primarschule Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern
 
Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 entschieden, das repetitive Testen von asymptomatischen Personen zu fördern und die Kosten dafür zu übernehmen. Gestützt darauf hat der Regierungsrat am 23. März 2021 eine umfassende Teststrategie festgelegt, welche unter anderem die regelmässige Testung in Schulen vorsieht. Die Testung erfolgt mittels wöchentlichem PCR-Speicheltest. Dank diesem Testverfahren entfällt der Nasen-Rachen-Abstrich gänzlich.
 
Reihentests an der Primarschule Feusisberg
Die Schulen in Feusisberg und Schindellegi setzen diese Reihentest bereits seit Ende Mai um. Dies bedeutet, dass sämtliche zu testenden Personen jeweils am Mittwochmorgen eine Poolprobe abgeben. Die Kinder kennen den Ablauf des Ganzen inzwischen sehr gut.

Freiwilligkeit
Weiterhin bleibt es wie gewohnt: Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig. Wir hoffen, dass Sie als Erziehungsberechtigte die Schultestungen bei Ihrem Kind unterstützen. Die Einverständniserklärung haben Sie bereits ausgefüllt und uns retourniert. Die Datenschutzerklärung ist auf dieser Webseite unten einsehbar. Beide Dokumente gelten für sämtliche Schultestungen, welche bis zu den Herbstferien 2021 erfolgen werden.
Kinder und Jugendliche, welche innerhalb der letzten 3 Monate einen dokumentierten (mit positivem Testergebnis – Antigenschnelltest oder RT-PCR) COVID-19 Infekt erlitten haben, werden vom Screening ausgeschlossen, bis diese 3 Monate vergangen sind. So sollen falsch-positive Pools vermieden werden. Sie können danach laufend ins Screening einsteigen, wenn sie dies möchten. Wir bitten Sie, in diesem Fall auf der Einverständniserklärung einen entsprechenden Vermerk anzubringen.
 
Probenahme
Die Probennahme ist einfach. Ein Video zur Erläuterung dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Die Speicheltests werden vor Ort zu einer «Klassen-Probe» (Pooling, max. 10 Proben) zusammengefasst und so dem Labor übermittelt. Innert eines Tages erhält die Schulleitung das Resultat der «Klassen-Probe» zugestellt. Falls das Ergebnis eines Pools positiv ausfällt, erfolgen Einzelspeicheltests. Bis die Resultate der Einzeltests vorliegen, gelten erhöhte Schutzmassnahmen (Maskentragepflicht ab 3. Primarstufe). Die Kinder werden gemäss neustem kantonalen Prozess nicht mehr nach Hause geschickt, sondern bleiben gemäss Stundenplan in der Schule.

Resultate Einzeltests und Verhalten  
Über die Resultate der Einzeltests werden die Erziehungsberechtigten direkt vom Labor benachrichtigt. Abgesehen von den Erziehungsberechtigen wird niemand über das individuelle Testresultat informiert. Im Falle eines positiven Testresultates Ihres Kindes ist es wichtig, dass Sie umgehend den Schulleiter oder die Klassenlehrperson informieren.

Nach Erhalt der Resultate der PCR-Einzeltests ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests positiv aus, muss sich die betroffene Person umgehend zu Hause in Isolation begeben und wird zeitnah vom kantonalen Contact-Tracing kontaktiert.
  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests negativ aus, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Es gelten jedoch die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne..
  • Bei einem positiv getesteten Fall in der Klasse gelten für nicht getestete Personen die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne und die Vorgaben des Contact-Tracings. Während einer angeordneten Quarantäne arbeiten sie zu Hause.

Geimpfte Jugendliche oder genesene Schülerinnen und Schüler sind bei entsprechendem Nachweis von der Kontaktquarantäne befreit.
Hatte sich eine Schülerin/ein Schüler bereits mit dem Coronavirus angesteckt und ist genesen, muss sie/er nicht in Quarantäne während 6 Monaten ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung. Erforderlich ist aber ein Nachweis, der aufzeigt, dass sich die Schülerin/der Schüler innerhalb der letzten 6 Monate mit dem Coronavirus angesteckt hat und als genesen gilt (datierter Nachweis eines positiven PCR-Tests / vom Contact-Tracing ausgestellte, datierte Isolationsbestätigung für das Kind). Ist eine Jugendliche/ein Jugendlicher vollständig geimpft, muss sie/er nicht in Quarantäne während 12 Monaten ab vollständig erfolgter Impfung. Auch hier gilt: Es ist ein Nachweis vorzulegen (Covid-Zertifikat, Impfbüchlein oder Bestätigung der erfolgten Impfung). Genesene oder vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler nehmen somit nicht am repetitiven Testen teil und besuchen auch nach Vorliegen eines positiven Einzeltests in der Klasse bei entsprechendem Nachweis weiterhin regulär den Unterricht.  

 

Vorgehen bei mehr als 2 positiven Schülerinnen und Schüler in einer Klasse (Anordnung zur Ausbruchsuntersuchung)

Falls in einer Klasse mehr als 2 Schülerinnen oder Schüler positiv getestet wurden, erhalten wir als Schule die behördliche Anordnung zur Ausbruchsuntersuchung mit Teilnahmepflicht. In diesem Fall werden in der Klasse Einzelproben durchgeführt, welche nach 5 Tagen wiederholt werden.

Nach Erhalt der Resultate ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fällt das Resultat negativ aus, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Es gelten die jedoch die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne.
  • Fällt das Resultat positiv aus, muss das entsprechende Kind in Isolation und den Anweisung des Contact-Tracings folgen.

Teilnahmepflicht
Die Teilnahme an den durch den Kantonsarzt angeordneten Ausbruchsuntersuchungen ist verpflichtend, es besteht keine Freiwilligkeit mehr.

  • Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler nicht teil, werden die Eltern vom Contact-Tracing kontaktiert und das Kind muss sich in Quarantäne begeben (diese bezieht sich dann nicht nur auf den Präsenzunterricht, sondern auch auf die Freizeit der betroffenen Person). Ein Freitesten aus der Quarantäne ist wie immer mittels Einzeltest frühestens ab Tag 7 möglich.
  • Von der Teilnahme befreit sind Schülerinnen und Schüler, welche keine Symptome haben/hatten und nachweislich geimpft oder genesen sind. Es kann jedoch sein, dass besonders enge Kontakte in Quarantäne geschickt werden.

Kosten
Die Teilnahme ist jederzeit kostenlos. Die Angabe der Krankenkassennummer auf der Einverständniserklärung ist aus folgendem Grund wichtig: Die Reihentests (repetitives Testen) werden vom Bund bezahlt. Die Einzeltests werden über die Krankenkasse abgerechnet. Auch im Falle eines Einzeltests entstehen für Sie keine Kostenfolge, es geht lediglich um den Prozess der Abrechnungen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ps-feusisberg.com/coronavirus/ sowie unter www.sz.ch/reihentests (Schulen).
 
Wir zählen bei der Bekämpfung dieser Pandemie auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen für Ihre Kooperation. Bei allfälligen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Schulleitung unter 043 888 25 45 oder 079 468 19 93.
 
Autor: Pascal Staub
Datum: 3. September 2021