Information vom 29. November 2021 zu den Schultestungen (repetitives Testen) an der Primarschule Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern

 

Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 entschieden, das repetitive Testen von asymptomatischen Personen zu fördern und die Kosten dafür zu übernehmen. Gestützt darauf hat der Regierungsrat am 23. März 2021 eine umfassende Teststrategie festgelegt, welche unter anderem die regelmässige Testung in Schulen vorsieht. Die Testung erfolgt mittels wöchentlichem PCR-Speicheltest.

 

An seiner Sitzung vom 21. September 2021 hat der Regierungsrat beschlossen, die kantonale Teststrategie um weitere sechs Monate zu verlängern. Aufgrund dessen hat das Bildungsdepartement entschieden, die verpflichtende Teilnahme der Schulen ab Primarstufe 3 (Zyklus 2 und Zyklus 3) am repetitiven Testen bis Ende März 2022 zu verlängern.

 

Die repetitiven Tests sind ein wichtiges Instrument, um Ansteckungsketten frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts soll so bestmöglich gewährleistet sein. Ebenso möchte man Klassenquarantänen wenn immer vermeiden.  

 

Reihentests an der Primarschule Feusisberg

Die Schulen in Feusisberg und Schindellegi setzen die Reihentest für alle Schülerinnen und Schüler (ab Stufe Kindergarten) bereits seit Ende Mai 2021 um. Dies bedeutet, dass sämtliche testende Personen jeweils am Mittwochmorgen eine Poolprobe abgeben. Die Kinder kennen den Ablauf des Ganzen inzwischen sehr gut.

 

Freiwilligkeit

Weiterhin bleibt es wie gewohnt: Die Teilnahme an der Reihentestung ist freiwillig*. Wir hoffen, dass Sie als Erziehungsberechtigte die Schultestungen bei Ihrem Kind unterstützen.

* Ausbruchsuntersuchungen sind von der Freiwilligkeit ausgenommen. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

 

Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung, welche die Erziehungsberechtigten jeweils ausfüllen müssen, sowie die Datenschutzerklärung sind auf dieser Webseite unten einsehbar. Beide Dokumente gelten für die Schultestungen, welche bis Ende März 2022 erfolgen werden.

Kinder und Jugendliche, welche innerhalb der letzten 3 Monate einen dokumentierten COVID-19 Infekt erlitten haben, werden vom Screening ausgeschlossen, bis diese 3 Monate vergangen sind. So sollen falsch-positive Pools vermieden werden. Sie können danach laufend ins Screening einsteigen.

 

Probenahme

Die Probennahme ist einfach. Ein Video zur Erläuterung dazu finden Sie auf unserer Homepage.

Die Speicheltests werden vor Ort zu einer «Klassen-Probe» (Pooling, max. 10 Proben) zusammengefasst und so dem Labor übermittelt. Innert eines Tages erhält die Schulleitung das Resultat der «Klassen-Probe» zugestellt. 

 

Vorgehen bei einem positiven Pool

Falls das Ergebnis eines Pools positiv ausfällt, erfolgen Einzelspeicheltests. Bis zum Erhalt der Resultate der Einzeltests bleiben die Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Dieser wird weiterhin unter der strikten Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Neu (ab 1. Dezember 2021) müssen die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse sowie die erwachsenen Personen der entsprechenden Klasse solange eine Maske tragen, bis der Pool aufgelöst und die betroffene Person isoliert ist.

 

Resultate Einzeltests und Verhalten  

Über die Resultate der Einzeltests werden die Erziehungsberechtigten direkt vom Labor benachrichtigt. Abgesehen von den Erziehungsberechtigen wird niemand über das individuelle Testresultat informiert. Im Falle eines positiven Testresultates Ihres Kindes ist es wichtig, dass Sie umgehend den Schulleiter oder die Klassenlehrperson informieren.

 

Nach Erhalt der Resultate der PCR-Einzeltests ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests positiv aus, muss sich die betroffene Person umgehend zu Hause in Isolation begeben und wird zeitnah vom kantonalen Contact-Tracing kontaktiert.
  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests negativ aus, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Es gelten jedoch die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne und allfällig übergeordnete Vorgaben des Contact-Tracings.

Ausbruchsuntersuchung (Vorgehen bei mehr als 2 positiven Schülerinnen oder Schüler in einer Klasse)

Falls in einer Klasse mehr als 2 Schülerinnen oder Schüler positiv getestet wurden, erhalten wir als Schule die behördliche Anordnung zur Ausbruchsuntersuchung mit Teilnahmepflicht. Die Ausbruchsuntersuchungen werden in der Regel zweimalig an zwei verschiedenen Daten im Abstand von mindestens 5 Tagen durchgeführt.

 

Ausbruchstestung bei einer Klasse

  • Für die betroffene Klasse gilt in sämtlichen Innenräumen Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse (Zyklus 2) sowie erwachsene Personen, welche mit der Klasse in Kontakt sind.
  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Zusätzliche klassen- oder stufenübergreifende Aktivitäten werden ausgesetzt.
  • Beim Sportunterricht wird auf Kontaktsportarten verzichtet. Nach Möglichkeit findet der Sportunterricht im Freien statt.
  • Während der Mittagsbetreuung werden die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse zu separiert.
  • Während der Zeit der Ausbruchstestung werden Elterngespräche vor Ort ausgesetzt.

Ausbruchstestung bei zwei oder mehr Klassen innerhalb einer Schuleinheit

  • Für die betroffene Schuleinheit gilt auf dem Schulareal und in sämtlichen Innenräumen Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse (Zyklus 2) und alle erwachsenen Personen.
  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Zusätzliche klassen- oder stufenübergreifende Aktivitäten werden ausgesetzt.
  • Beim Sportunterricht wird auf Kontaktsportarten verzichtet. Nach Möglichkeit findet der Sportunterricht im Freien statt.
  • Während der Mittagsbetreuung wird darauf geachtet, dass es keine Klassen- oder Stufendurchmischungen gibt.
  • Während der Zeit der Ausbruchstestung werden Elterngespräche sowie Fachrunden vor Ort ausgesetzt. 
  • Schulanlässe und Lager sind in dieser Zeit untersagt.

Nach Erhalt der Einzelresultate aufgrund der Ausbruchstestung ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fällt das Resultat negativ aus, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Es gelten jedoch die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne.
  • Fällt das Resultat positiv aus, muss das entsprechende Kind in Isolation und den Anweisungen des Contact-Tracings folgen.

Teilnahmepflicht

Die Teilnahme an den durch das Contact Tracing angeordneten Ausbruchsuntersuchungen ist verpflichtend, es besteht keine Freiwilligkeit mehr.

  • Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler nicht teil, muss es umgehend nach Hause geschickt werden. Die Eltern werden vom Contact-Tracing kontaktiert und das Kind muss sich in Quarantäne begeben (diese bezieht sich dann nicht nur auf den Präsenzunterricht, sondern auch auf die Freizeit der betroffenen Person). Ein Freitesten aus der Quarantäne ist mittels privat organisiertem Einzeltest frühestens ab Tag 7 möglich.

Genesene oder geimpfte Schülerinnen und Schüler/Personen

Genesene Schülerinnen und Schüler sind bei entsprechendem Nachweis von der Kontaktquarantäne befreit. Geimpfte Personen sind vom repetitiven Testen nicht ausgeschlossen, grundsätzlich ist das repetitive Testen jedoch auf ungeimpfte Personen ausgerichtet. Genesene und vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler besuchen auch nach Vorliegen eines positiven Einzeltests in der Klasse weiterhin regulär den Unterricht.

Es kann jedoch sein, dass besonders enge Kontakte vom Contact Tracing in Quarantäne geschickt werden.

 

Kosten

Die Teilnahme sowohl am repetitiven Testen als auch an den Ausbruchstestungen sind jederzeit kostenlos. Die Angabe der Krankenkassennummer auf der Einverständniserklärung ist aus folgendem Grund wichtig: Die Reihentests (Pooltests) werden vom Bund bezahlt. Die Einzeltests werden über die Krankenkasse abgerechnet. Auch im Falle eines Einzeltests entstehen für Sie keine Kostenfolge, es geht lediglich um den Prozess der Abrechnungen.

 

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass es in der Kompetenz des Departements des Innern liegt, Verfügungen (nebst Ausbruchstestungen z.B. auch Schulschliessen) zu erlassen. Eine Schulschliessung kann demnach nicht direkt durch den Schulträger erfolgen. Auch die Anordnung weiterer schulischer Massnahmen (z. B. Fernunterricht, Einführung einer generellen Maskenpflicht) fällt in die Zuständigkeit des Bildungsdepartements.  

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ps-feusisberg.com/coronavirus/ sowie unter www.sz.ch/reihentests (Schulen).
 
Wir zählen bei der Bekämpfung dieser Pandemie auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen für Ihre Kooperation. Bei allfälligen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Schulleitung unter 043 888 25 45 oder 079 468 19 93.
 
Autor: Pascal Staub
Datum: 29. November 2021