Information vom 2. Februar 2022 zu den Schultestungen (repetitives Testen) an der Primarschule Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern
 
Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 entschieden, das repetitive Testen von asymptomatischen Personen zu fördern und die Kosten dafür zu übernehmen. Gestützt darauf hat der Regierungsrat am 23. März 2021 eine umfassende Teststrategie festgelegt, welche unter anderem die regelmässige Testung in Schulen vorsieht. Die Testung erfolgt mittels wöchentlichem PCR-Speicheltest.
 
An seiner Sitzung vom 21. September 2021 hat der Regierungsrat beschlossen, die kantonale Teststrategie um weitere sechs Monate zu verlängern. Aufgrund dessen hat das Bildungsdepartement entschieden, die verpflichtende Teilnahme der Schulen ab Primarstufe 3 (Zyklus 2 und Zyklus 3) am repetitiven Testen bis Ende März 2022 zu verlängern. Trotz der Lockerungen des Bundesrates vom 2. Februar 2022 bleibt das repetitive Testen im Sinne eines «Frühwarnsystems» vorerst in Kraft.
 
Die repetitiven Tests sind ein wichtiges Instrument, um Ansteckungsketten frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts soll so bestmöglich gewährleistet sein.
 
Reihentests an der Primarschule Feusisberg
Die Schulen in Feusisberg und Schindellegi setzen die Reihentest für alle Schülerinnen und Schüler (ab Stufe Kindergarten) bereits seit Ende Mai 2021 um. Dies bedeutet, dass sämtliche testende Personen jeweils am Mittwochmorgen eine Poolprobe abgeben. Die Kinder kennen den Ablauf des Ganzen inzwischen sehr gut.
 
Freiwilligkeit
Weiterhin bleibt es wie gewohnt: Die Teilnahme an der Reihentestung ist freiwillig*. Wir hoffen, dass Sie als Erziehungsberechtigte die Schultestungen bei Ihrem Kind unterstützen.
* Ausbruchsuntersuchungen sind von der Freiwilligkeit ausgenommen. Informationen dazu finden Sie weiter unten.
 
Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung, welche die Erziehungsberechtigten jeweils ausfüllen müssen, sowie die Datenschutzerklärung sind auf dieser Webseite unten einsehbar. Beide Dokumente gelten für die Schultestungen, welche bis Ende März 2022 erfolgen werden.
Kinder und Jugendliche, welche innerhalb der letzten 3 Monate einen dokumentierten COVID-19 Infekt erlitten haben, werden vom Screening ausgeschlossen, bis diese 3 Monate vergangen sind. So sollen falsch-positive Pools vermieden werden. Sie können danach laufend ins Screening einsteigen.
 
Probenahme
Die Probennahme ist einfach. Ein Video zur Erläuterung dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Die Speicheltests werden vor Ort zu einer «Klassen-Probe» (Pooling, max. 10 Proben) zusammengefasst und so dem Labor übermittelt. Die Schulleitung erhält in der Regel innert eines Tages das Resultat der «Klassen-Proben» zugestellt.
 
Vorgehen bei einem positiven Pool
Falls das Ergebnis eines Pools positiv ausfällt, erfolgen Einzelspeicheltests. Bis zum Erhalt der Resultate der Einzeltests bleiben die Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Dieser wird weiterhin unter der strikten Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt.
 
Resultate Einzeltests und Verhalten  
Über die Resultate der Einzeltests werden die Erziehungsberechtigten direkt vom Labor benachrichtigt. Abgesehen von den Erziehungsberechtigen wird niemand über das individuelle Testresultat informiert. Im Falle eines positiven Testresultates Ihres Kindes ist es wichtig, dass Sie umgehend den Schulleiter oder die Klassenlehrperson informieren.
 
Nach Erhalt der Resultate der PCR-Einzeltests ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests positiv aus, muss sich die betroffene Person umgehend zu Hause in Isolation begeben und wird zeitnah vom kantonalen Contact-Tracing kontaktiert.
  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests negativ aus, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Es gelten jedoch allfällig übergeordnete Vorgaben des Contact-Tracings.

Ausbruchstestungen
Falls in einer Klasse mehr als 2 Schülerinnen oder Schüler positiv getestet wurden, hat die Behörde bis vor kurzem eine Ausbruchstestung mit Teilnahmepflicht angeordnet. Die Ausbruchstestungen in den entsprechenden Klassen wurden in der Regel zweimalig an zwei verschiedenen Daten im Abstand von mindestens 5 Tagen durchgeführt.
 
Aufgrund der aktuell sehr hohen Fallzahlen und der damit verbundenen grossen Auslastung der Labors wurde beschlossen, dass Ausbruchstestungen nur noch in besonderen Fällen aufgrund einer speziellen Lagebeurteilung angeordnet werden.
 
Falls es dennoch zu einer Ausbruchstestung kommt, gelten eine Teilnahmepflicht für alle Schülerinnen und Schüler (siehe Teilnahmepflicht weiter unten) sowie folgende Regeln:
 
Ausbruchstestung bei einer Klasse innerhalb einer Schuleinheit:

  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
  • Zusätzliche klassen- oder stufenübergreifende Aktivitäten werden ausgesetzt.
  • Während der Mittagsbetreuung werden die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse zu separiert.
  • Während der Zeit der Ausbruchstestung werden Elterngespräche vor Ort ausgesetzt.

Ausbruchstestung bei zwei oder mehr Klassen innerhalb einer Schuleinheit:

  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
  • Zusätzliche klassen- oder stufenübergreifende Aktivitäten werden ausgesetzt.
  • Während der Mittagsbetreuung wird darauf geachtet, dass es keine Klassen- oder Stufendurchmischungen gibt.
  • Während der Zeit der Ausbruchstestung werden Elterngespräche sowie Fachrunden vor Ort ausgesetzt.
  • Schulanlässe und Lager sind in dieser Zeit untersagt.

Nach Erhalt der Einzelresultate aufgrund der Ausbruchstestung ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fällt das Resultat negativ aus, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Es gelten jedoch allfällig übergeordnete Vorgaben des Contact-Tracings.
  • Fällt das Resultat positiv aus, muss das entsprechende Kind in Isolation und den Anweisungen des Contact-Tracings folgen.

Teilnahmepflicht
Die Teilnahme an den durch das Contact Tracing angeordneten Ausbruchsuntersuchungen ist verpflichtend, es besteht keine Freiwilligkeit mehr.

  • Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler nicht teil, muss es umgehend nach Hause geschickt werden. Die Eltern werden vom Contact-Tracing kontaktiert und das Kind muss sich in Quarantäne begeben (diese bezieht sich dann nicht nur auf den Präsenzunterricht, sondern auch auf die Freizeit der betroffenen Person).

 
Kosten
Die Teilnahme sowohl am repetitiven Testen als auch an den Ausbruchstestungen sind jederzeit kostenlos. Die Angabe der Krankenkassennummer auf der Einverständniserklärung ist aus folgendem Grund wichtig: Die Reihentests (Pooltests) werden vom Bund bezahlt. Die Einzeltests werden über die Krankenkasse abgerechnet. Auch im Falle eines Einzeltests entstehen für Sie keine Kostenfolge, es geht lediglich um den Prozess der Abrechnungen.
 
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass es in der Kompetenz des Departements des Innern liegt, Verfügungen (nebst Ausbruchstestungen z.B. auch Schulschliessen) zu erlassen. Eine Schulschliessung kann demnach nicht direkt durch den Schulträger erfolgen. Auch die Anordnung weiterer schulischer Massnahmen (z. B. Fernunterricht) fällt in die Zuständigkeit des Bildungsdepartements.  
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ps-feusisberg.com/coronavirus/ sowie unter www.sz.ch/reihentests (Schulen).
 
Wir zählen bei der Bekämpfung dieser Pandemie auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen für Ihre Kooperation. Bei allfälligen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Schulleitung unter 043 888 25 45 oder 079 468 19 93.
 
Autor: Pascal Staub
Datum: 2. Februar 2022