Informationen vom 10. September 2021 zur aktuellen Situation im Bereich Bildung der Gemeinde Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern      
 
Der Bundesrat hat am 8. September 2021 beschlossen, ab Montag den 13. September 2021 die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen hat das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz entschieden, das Schutzkonzept für die Schulen im Bereich «Veranstaltungen/Schulanlässe» entsprechend anzupassen. Dieses Schutzkonzept ersetzt die Version vom 24. Juni 2021 und ist ab 13. September 2021 bis
auf Widerruf gültig. Es kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick der Massnahmen, welche an unserer Schule gelten:   

Allgemein
Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben bestehen.

Reihentests
Seit dem 31. Mai 2021 sind die öffentlichen Volksschulen im Kanton Schwyz verpflichtet, ab der Primarstufe 3 (Zyklus 2 und 3) repetitive Tests durchzuführen. Für die Schülerinnen und Schüler, respektive deren Erziehungsberechtigte, ist die Teilnahme freiwillig. Weitere Informationen zum Thema Reihentests finden Sie auf folgender Seite: www.ps-feusisberg.com/coronavirus/reihentests.
 
Maskenpflicht an der Schule und am Arbeitsplatz   
Für die Schülerinnen und Schüler gilt an der Schule keine Maskenpflicht. Ein freiwilliges Tragen einer Maske ist selbstverständlich jederzeit gestattet.
Erwachsene Personen halten untereinander und zu Schülerinnen und Schülern, wann immer möglich den Mindestabstand von 1.5m ein. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist eine Maske zu tragen.
Die Maskenpflicht im Freien, somit auch auf dem Schulareal, ist aufgehoben.      
 
Sport- und Musikunterricht   
Der Sport- und Musikunterricht findet unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wie gewohnt statt.   

Klassenlager sowie Exkursionen und klassenübergreifende Projekte
Die Durchführung von Klassenlager sowie Exkursionen und klassenübergreifenden Projekten ist unter Einhaltung entsprechender Schutzkonzepte möglich.
 
Veranstaltungen und Schulanlässe
Die Durchführung von Veranstaltungen und Schulanlässen wie zum Beispiel Schultheatern mit externen Personen sind in Abhängigkeit des Einsatzes des Covid-19-Zertifikates wie folgt möglich:

Ohne Zertifikat; im Freien
Anlässe sind bei einer Sitzpflicht mit maximal 1000 Personen und ohne Sitzpflicht mit maximal 500 Personen zulässig. Dabei darf maximal 2/3 der Kapazität der Örtlichkeit genutzt werden.

Ohne Zertifikat; in Innenräumen
Die maximale Anzahl beträgt insgesamt 50 Personen. Die Einrichtung ist höchstens zu 2/3 ihrer Kapazität besetzt. Es gilt eine Maskenpflicht für erwachsene Personen. Zudem ist der erforderliche Abstand von 1.5m nach Möglichkeit einzuhalten. Speisen und Getränke dürfen nicht konsumiert werden.

Mit Zertifikat; sowohl im Freien wie in Innenräumen
Bis 1000 Personen gelten keine Einschränkungen. Die zertifikatspflichtigen Besucherinnen und Besucher müssen ein Zertifikat vorweisen, welches durch die Schule kontrolliert wird.

Elterngespräche
Bei Elterngesprächen vor Ort gilt für erwachsene Personen eine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht entfällt, wenn alle Teilnehmenden ein Zertifikat vorweisen.
 
Meldepflicht bei Erkrankung   
Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht weiterhin eine dringende Meldepflicht an den Leiter Bildung, Pascal Staub unter 079 468 19 93.        
 
Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten   
Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.   
 
Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben   
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-25-09-2020.html. Dieses Vorgehen gilt auch für Kinder in der Primarschule, welche ihr 12. Lebensjahr bereits erreicht haben.      
 
Kommunikation
Wie gewohnt werden wir Sie weiterhin zeitnah über allfällige Änderungen auf unserer Homepage und via Threema informieren.   

Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und das Einhalten der Massnahmen zum Schutz von uns allen. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.     
 
Freundliche Grüsse   

Corina Freimüller (Schulpräsidentin)
Pascal Staub (Leiter Bildung)

Autor: Pascal Staub   
Datum: 10. September 2021