Hier veröffentlichen wir häufig gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten! Wählen Sie "Kontakte" und formulieren uns Ihr Bedürfnis. Interessante und für die breitere Öffentlichkeit relevante Fragen werden wir in dieser Rubrik ohne Rücksprache veröffentlichen.
Für die vorzeitige Beurlaubung eines Kindes steht Ihnen pro Schuljahr zwei Jokertage (4x ½ Tag oder zwei Ganztage) zur Verfügung.. Für weitere Bedürfnisse ist der Schulleitung ein schriftliches Gesuch einzureichen, welches in der Regel restriktiv gehandhabt wird. Die Klassenlehrperson ist nicht befugt, vor den Ferien zusätzlich einen Freitag auszusprechen. Das 2. Kindergartenjahr ist obligatorisch und unterliegt denselben Regelungen. Für unentschuldigtes oder unbewilligtes Fernbleiben vom Unterricht existiert ein kantonales Bussenreglement. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat / Schulleitung.
Solche und ähnliche Bedürfnisse werden immer wieder an uns herangetragen. Leider ist es uns unmöglich, darauf einzugehen und die Klassen nach den Elternwünschen einzuteilen. Die Einteilung sowohl
der Kindergartenabteilungen als auch der ersten Klassen ist Sache der Schulleitung und wird jeweils in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrpersonen durchgeführt. Es bestehen keine
Rekursmöglichkeiten.
Unsere Gemeinde hat schwankende Schülerzahlen. Wird eine gewisse ökonomisch vertretbare Schülerzahl in einer Klasse unterschritten, können gewisse Massnahmen - wie z.B. die vorübergehende
Zusammenlegung zweier Klassen - unumgänglich werden. Selbstverständlich ist unsere Optik immer sehr weitsichtig ausgelegt und die Entscheidungen fallen stets zum Wohle der Schülerinnen und
Schüler aus.