Informationen vom 20. Oktober 2020 zur aktuellen Situation im Bereich Bildung der Gemeinde Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern


Wir hoffen, Sie konnten erholsame Herbsttage verbringen. Hiermit erhalten sie Informationen zum Schulstart ab 19. Oktober 2020.  Bitte lesen Sie diese durch und besprechen Sie diese auch mit Ihren Kindern. Da wir Ansteckungen innerhalb der Schule um jeden Preis vermeiden möchten, achten wir darauf, dass an unserer Schule sämtliche Massnahmen strikt eingehalten werden. Oberstes Ziel bleibt die Aufrechterhaltung des Unterrichts und das Vermeiden von Klassen- oder Schulschliessungen.
 

Maskenpflicht an unserer Schule

Aufgrund der äusserst angespannten Lage im Kanton Schwyz hat der Gemeinderat entschieden, eine generelle Maskenpflicht an unserer Schule einzuführen:  

Ab dem 19. Oktober 2020 gilt für alle Erwachsenen (Lehrpersonen, Mitarbeiter, Eltern und Dritte) und Jugendlichen ab der Oberstufe in den Gebäuden der Primarschule der Gemeinde Feusisberg eine generelle Maskenpflicht. Dazu gehören alle Schulhäuser, die Räumlichkeiten der Tagesstrukturen sowie Sporthallen, Mehrzweckgebäude und Bibliothek. 

Diese Regelung wird nun basierend auf den Weisungen des Kantons per 21. Oktober 2020 auf das gesamte Schulareal (inkl. Sportanlagen, Pausenplatz sowie sämtlichen Innenräumen) ausgeweitet. 

Im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht nur, wenn der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann. Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Primarschulklasse sind von der Maskenpflicht ganz ausgenommen.

 

Veranstaltungen

Für schulische Veranstaltungen ab 15 Personen (z.B. Elternabende) gilt ebenfalls eine Maskenpflicht und der Mindestabstand muss gleichzeitig eingehalten werden.  

 

Meldepflicht bei Erkrankung
Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht eine Meldepflicht an die Schulleitung unter 079 468 19 93.
 
Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten
Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.
 
Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-25-09-2020.html. Dieses Vorgehen gilt auch für Kinder in der Primarschule, welche ihr 12. Lebensjahr bereits erreicht haben.
 
Rückreise aus einen Risikogebiet
Falls Sie aus einem Risikogebiet in die Schweiz zurückkehren und sich in Quarantäne begeben müssen, melden Sie dies bitte der Schulleitung und halten Sie sich an die Anweisungen der kantonalen Behörden (www.bag.admin.ch/einreise). Die Absenzen gelten als entschuldigt.
 
Kommunikation
Wie gewohnt, werden wir Sie bei allfälligen Änderungen und neuen Informationen via Threema respektive über unsere Website informieren.
 
Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und für das Verständnis in dieser speziellen Situation. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.
 
Freundliche Grüsse
Corina Freimüller (Schulpräsidentin)
Pascal Staub (Leiter Bildung)
 
Autor: Pascal Staub
Datum: 20. Oktober 2020